Der berühmteste Mitarbeiter dieses Amtes dürfte Albert Einstein sein, der im Juli 1902 im Alter von 23 Jahren als technischer Experte dritter Klasse seinen Dienst antratt. Aber um ihn soll es hier nicht gehen!
Bereits im Monat seiner Gründung, also im November 1888 veröffentlichte das Amt das Patent (französisch: Brevet) Nr. 1:
Dieses erste Patent der Schweizer Geschichte erhielt Paul Perret aus La Chaux-de-Fonds für Verbesserungen an der Konstruktion von Uhrwerken aller Größen. Im Rückblick ist dies eine großartige Würdigung der Schweizer Uhrenindustrie, deren Wichtigkeit schon damals weit über die Schweiz hinausreichte. Von den ersten zehn Schweizer Patenten drehen sich immerhin vier um Uhren bzw. Uhrwerke.
Interessanterweise wurde beim Patent Nr. 1 das Feld für den Tag der Veröffentlichung freigelassen (links oben im Bild)! Ab dem Patent Nr. 2 ist dieses ausgefüllt.
Wer also war dieser Paul Perret und um was ging es im ersten Schweizer Patent? Wir werden gleich sehen, dass Perret, obwohl heute so gut wie vergessen, eine Reihe essentieller Beiträge zur Verbesserung der Ganggenauigkeit von Uhren geliefert hat!
Paul Perret wurde 1855 in La Sagne geboren, nur wenige Kilometer von La Chaux-de-Fonds entfernt. Ob er in La Sagne oder La Chaux-de-Fonds seine Ausbildung zum Uhrmacher absolvierte, ist nicht ganz klar. La Chaux-de-Fonds war einer der Uhren-Hotspots schlechthin, aber auch in La Sagne gab es damals mehrere Uhrmacher, die möglicherweise sogar familiäre Bande zur den Perrets hatten.
Als junger Uhrmacher ließ er sich dann in La Chaux-de-Fonds nieder und beschäftigte sich hauptsächlich mit der Feinregulierung von Taschenchronometern. Auf diesem Gebiet muss er sich recht schnell einen sehr guten Ruf erworben haben, gehörten doch auch große Namen der Schweizer Uhrenwelt zu seinen Kunden, etwa Girard-Perregaux und Agassiz. Die Teilnahme an Chronometrie-Wettbewerben an astronomischen Observatorien war damals für viele Uhrenhersteller die Gelegenheit schlechthin, den Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit zu führen und mit den Ergebnissen zu werben.
Im Alter von 33 Jahren bekam Paul Perret dann das Schweizer Patent Nr. 1. Der Titel Verbesserungen an der Konstruktion von Uhrwerken aller Größen sagt ja noch nicht viel aus, außer, dass es etwas mit Uhrewerken zu tun hat. Schauen wir also mal, um was es da geht. Das komplette Patent ist ganz unten an diesen Artikel angehängt.
Perret erklärt in der Einführung, dass es bei diesem Patent um die Anordnung der Brücken, des Aufzugs, des Zeigerstellmechanismus und des Zifferblattes geht. Und zwar auf eine Art und Weise, die mit möglichst wenig Schrauben auskommt und den Zusammenbau und des Zerlegen des Werkes möglichst leicht machen soll.
Das Patent enthält u. a. folgende Zeichnungen:
Häufig enthalten Patente nur schematische Abbildungen von Uhrwerken, die so nie gebaut wurden. Das Werk von Perret aus dem Patent Nr. 1 gibt es aber wirklich:
Es hat einen Durchmesser von 19´´´ (französische Linien), also ca. 43 mm, und eine Höhe von 7,8 mm. Insgesamt hat das Werk 15 Steine.
Leider habe ich das Werk ohne Gehäuse und ohne Zifferblatt erhalten. Das Gehäuse dürfte vermutlich irgendwann der Goldschmelze zum Opfer gefallen sein.
Der einzige wesentliche Unterschied zum Patent liegt an der Art der Zeigerstellung. Auf der Zeichung der Zifferblattseite sieht man rechts oben neben der Aufzugswelle einen Hebel, der zum Stellen der Zeiger gezogen werden muss. Mein Werk hat dagegen einen Drücker links von der Aufzugswelle (im Bild nicht sichtbar), der direkt den Kupplungshebel nach unten drückt und so das Stellen der Zeiger ermöglicht. Also noch etwas einfacher als die Variante im Patent!
Die Abdeckspange, die über das Kronrad und das Sperrrad reicht, ist beschriftet mit BREVET No. 1 und CHRONOMETRIE CIVILE. Auf dem Unruhkloben ist außerdem das Wort Précision punziert. Also Hinweise auf das Patent Nr. 1 und ein hochpräzises Werk für zivile Zwecke. Der hochwertige Eindruck des Werkes wird durch die Feinregulierung mit Kurvenscheibe und die verschraubten Chatons verstärkt.
Die Feinregulierung mit dem gebogenen Rückerzeiger, der an einer Kurvenscheibe anliegt, wird übrigens in diesem Patent gar nicht als Erfindung aufgeführt. Mehr dazu gleich…
Auf der Federhausbrücke findet sich außerdem eine Marke PAUL PERRET PATENT, zusammen mit der Abbildung einer Unruh.
Diese Marke wurde von Perret 1888 registriert:
Hier noch zwei Eindrücke vom Zerlegen des Werkes:
Das Federhaus könnte ihr also direkt durch die große Öffnung der Federhausbrücke entnommen werden, ohne die zu entfernen. Das ist in der Tat sehr wartungsfreundlich, waren Federbrüche doch früher durchaus nicht selten!
Auf dem Federhaus sieht man eher selten anzutreffende Malteserkreuzstellung, die dazu dient, dass die Feder weder ganz aufgezogen werden noch ganz ablaufen kann. Dies sorgt dafür, dass nur der Teil der Federspannung genutzt wird, der zu einer halbwegs linearen Kraftabgabe an der Räderwerk führt. Dies wiederum beeinflusst direkt die Ganggenauigkeit des Werkes, allerdings auf Kosten einer etwas geringeren Gangreserve.
Eine weitere interessante Punzierung findet sich auf diesem Werk unter der Unruh: 21.23.1967
Was auf den ersten Blick wie ein misslungenes Datum aussieht, sind die Nummern dreier weiterer Schweizer Patente von Paul Perret: 21, 23 und 1967.
Das Schweizer Patent Nr. 21 vom 05.12.1888 dreht sich um die oben gezeigte Feinregulierung mit Kurvenscheibe:
Patent Nr. 23, ebenfalls vom 05.12.1888, umfasst die oben gezeigte Konstruktion des Federhauses inkl. der Malteserkreuzstellung:
Das Patent Nr. 1967 vom 15.04.1890 verfeinert das Prinzip der Feinregulierung mit Kurvenscheibe nochmals:
Doch damit nicht genug, es gibt insgesamt 21 Schweizer Patente von Paul Perret, das letzte von 1898. Außerdem diverse Patente in den USA und in Großbritannien.
Perret war aber nicht nur ein begabter Regleur, sondern trug auch dazu bei, die Genauigkeit von Uhren grundsätzlich zu verbessern. Eine ausführliche Würdigung seiner Arbeiten würde diesen Artikel sprengen, daher seien nur noch ein paar Stichworte genannt:
- Paul Perret entwickelte um 1875 das Talantoscope (Spiralabzähler zur Bestimmung der optimalen Spirallänge) und das Campyloscope (eine Art Pentagraph, mit dem man die Form der Spiral-Endkurve vergrößert darstellen kann, um diese durch ein Mikroskop zu kontrollieren).
- Im Schweizer Patent Nr. 22 (1888) beschreibt er eine neue, kostengünstige Art, Kompensationsunruhen herzustellen.
- Er entwickelte eine eigene Ankerhemmung (Schweizer Patent Nr. 12666 von 1896).
- Aus dem von Charles-Edouard Guillaume erfundenen Material INVAR für Unruhreife, das sich im Gegensatz zu Stahl bei Temperaturänderungen nur wenig ausdehnt bzw. zusammenzieht, entwickelte Perret temperaturkompensierte Unruhspiralen. Dafür erhielt er die Schweizer Patente Nr. 14270 (1897) und 15526 (1898).
- 1902 gründet er die Société anonyme des spiraux Paul Perret à Fleurier zur Herstellung seiner Unruhspiralen.
Paul Perret verstarb am 30.03.1904 im Alter von nur 49 Jahren in Landeron in der Schweiz.
Zum Schluss nun noch das Schweizer Patent Nr. 1 in voller Schönheit:
Sehr interessant,
ich bin gerade auf ebay über eine Uhr von Jeannot/Perret gestolpert .
Das Werk hat aber nicht die patentierte Scheibe sondern einen Schwanenhals.
Wenn ich sie bekommen und gewartet habe zeige ich sie mal im Uhrforum.